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VwGH benachteiligt Kommanditgesellschaften

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2008/563RdW 2008, 607 Heft 9 v. 17.9.2008

Der Kommanditist ist von der Veräußerungsbegünstigung in der Einkommensteuer ausgeschlossen, weil er nicht "erwerbstätig" ist. Das entschied jüngst der VwGH insb unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien. Die Gesetzesmaterialien enthalten allerdings gerade dazu keine Aussage.

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