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Unbedeutendes Abwenden vom üblichen Arbeitsweg - Unfallversicherungsschutz

Arbeitsrecht JudikaturUnfallversicherungsschutzRdW 2008/562RdW 2008, 605 Heft 9 v. 17.9.2008

Erste Rsp zum UV-Schutz bei ganz unbedeutenden Unterbrechungen eines geschützten Weges für ausschließlich private Verrichtungen

ASVG § 175 Abs 2 Z 1

1. Ein Unfall, der sich bei einer privaten Zwecken dienenden unerheblichen Unterbrechung des Arbeitsweges ereignet, steht noch unter UV-Schutz, weil das Zurücklegen des Weges den wesentlichen Grund dafür bildet, dass der Versicherte in die Situation gekommen ist, in der er sich dann verletzte.

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