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VwGG § 36 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4830/28/97 Heft 4830 v. 11.4.1997

( VwGG § 36 Abs 2 ) Eine säumige Behörde ist zur Entscheidung über einen Antrag auf Zuzugsbegünstigung nicht mehr zuständig, wenn sie die auf Grund einer Säumnisbeschwerde gesetzte dreimonatige Frist nicht einhält. VwGH 95/13/0200 v. 27.03.1996. (Bescheid aufgehoben)

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