( VStG § 51 Abs 1 ) Das Verfahren zur Erteilung einer Auskunft nach § 1a Wr. ParkometerG ist kein Verwaltungsstrafverfahren und begründet aus diesem Grund keine Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenats. VwGH 96/17/0344 v. 20.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)