( § 26 Z 2 AngG, § 4 Abs 1 UrlG ) Auch eine Urlaubssperre nach erfolgter Urlaubsvereinbarung berechtigt einen Arbeitnehmer nicht zu einem vorzeitigen Austritt, wenn das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der ausgesprochenen Urlaubssperre vom Arbeitnehmer durch Kündigung rechtzeitig vor Urlaubsantritt beendet hätte werden können.
OLG Innsbruck 19.09.2000, 15 Ra 88/00d, Revision unzulässig