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Vorsteuerschätzung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 440 Heft 11 v. 1.11.1988

UStG § 10 Abs 2 Z 20, § 12

1. Umsätze aus einem Reisebüro unterliegen nur dann dem Steuersatz von 10 %, wenn diese Tätigkeit den einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen der Gewerbeordnung entspricht.

2. Voraussetzung für die Ermittlung abzugsfähige Vorsteuern im Schätzungsweg ist, daß es iSd § 12 Abs 1 UStG als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer entsprechende Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden.

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