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Volontariat - Arbeitsverhältnis, Abgrenzung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 42infas 2013, 133 Heft 4 v. 1.7.2013

Die Klägerin, Studentin der Publizistik und Kommunikationswissenschaften, absolvierte über Vermittlung eines Vereins zur Ausbildung von Jungjournalisten, der freiwillige Volontariate bei diversen Medienpartnern organisiert, ein zweimonatiges Praktikum bei einem Radiosender. Nach einer dreitägigen Einschulungsphase wurde sie mit diversen journalistischen und sonstigen beim Sender anfallenden Tätigkeiten betraut, die sie grundsätzlich selbständig ausführte. Die Letztkontrolle ihrer Arbeiten oblag jedoch dem jeweiligen Redakteur. Sie war in den täglichen Betriebsablauf und den Dienstplan eingebunden, konnte aber nicht im selben Ausmaß wie ein angestellter Redakteur verwendet werden. Die Klägerin verrichtete nach der Einschulungsphase nicht zwei Monate dieselben Tätigkeiten iS einer Urlaubsvertretung, sondern war an verschiedenen Stellen im Sender eingesetzt (Teilnahme an Pressekonferenzen, Durchführung von Umfragen, Materialrecherchen, Beitragsbearbeitung, Hörerservice etc) und bedurfte schon deshalb der Hilfe und steter Kontrolle. Auch ist die Koordination eines derart vielseitigen Einsatzes durch einen Dienstplan nicht grundsätzlich unzulässig, soll einem Praktikanten mit der Integration in den Dienstbetrieb - wenngleich ohne sanktionsbewehrte Arbeitsverpflich-

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