( VO (EWG)Nr 1408/71, FLAG ) Die Anwendung einer nationalen Regelung, nach der Arbeitnehmer, deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, für volle Kalendermonate im Rahmen eines längeren unbezahlten Urlaubs anders als Arbeitnehmer, deren Kinder im betreffenden Staat wohnen, keinen Anspruch auf Familienleistungen haben, verstößt gegen Art 48 Abs 2 EG-Vertrag (siehe schon ARD 4835/29/97). EuGH Rs. C-266/95 v. 12.06.1997, Fall García.