Fünf Lenker mussten in den Jahren 2014 und 2015 in der Inneren Stadt und in der Josefstadt (1. und 8. Bezirk) Strafen zwischen 78 und 85 Euro für das Falschparken in einer Anwohner-Zone bezahlen. Die Lenker haben sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten sowie in Rechten durch Anwendung einer verfassungswidrigen Verordnung als verletzt erachtet und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Begründend wird ausgeführt, die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der das Halten und Parken ausgenommen Inhaber eines Parkklebers für den 1.Bezirk verboten werde, sei gleichheitswidrig. Sie schließe Inhaber einspuriger Kraftfahrzeuge in nicht rechtfertigbarer Weise vom Halten und Parken in diesen Bereichen aus.

