Eintragungen werden vom örtlich zuständigen Bezirksgericht durchgeführt. Dies erfolgt mittlerweile in der elektronischen Datenbank. Die relevanten Urkunden werden in der Urkundensammlung aufbewahrt.
Eintragungen werden vom örtlich zuständigen Bezirksgericht durchgeführt. Dies erfolgt mittlerweile in der elektronischen Datenbank. Die relevanten Urkunden werden in der Urkundensammlung aufbewahrt.
