OLG Wien 15. 1. 2009, 10 Ra 102/08f
§ 27 AngG - Unter bestimmten Umständen kann das Entlassungsrecht des Arbeitgebers auch unabhängig von seinem Willen und seiner Kenntnis vom Entlassungsgrund untergehen, wenn der Arbeitgeber (Anm: weil er vom Entlassungsgrund keine Kenntnis hat) eine gewisse Zeit hindurch eine Entlassung nicht ausgesprochen hat, der Entlassungsgrund aber inzwischen soviel an Bedeutung verloren hat, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitneh-