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Vertrauensunwürdigkeit durch mangelnde Loyalität

ArbeitsrechtARD 4742/43/96 Heft 4742 v. 7.5.1996

(AngG § 27 Z. 1) Ausdrücklich untersagte Kontakte mit ehemaligen leitenden Angestellten eines Unternehmens, bei denen Betriebsinterna weitergegeben werden, begründen Vertrauensunwürdigkeit.

OGH 8 Ob A 297/95 v. 25.01.1996

Die Treue ist als Korrelat zu dem Vertrauen anzusehen, das der Arbeitgeber dem Angestellten durch Einblicke in die Angelegenheiten seines Geschäftsbetriebs oder seine Produktionsweise sowie durch Überlassung der Verfügung über Arbeitsmaterial oder geschäftliche Unterlagen gewährt. Da dem leitenden Angestellten im allgemeinen ein umfassenderer Einblick in die Betriebs- und Geschäftsstruktur gewährt und ihm damit vom Arbeitgeber mehr anvertraut wird als einem Angestellten in untergeordneter Position, sind an das Verhalten des Angestellten in leitender Stellung insoweit strengere Anforderungen zu stellen. Der Angestellte, der zum Träger fremder, betrieblicher und geschäftlicher Interessen geworden ist, ist verpflichtet, diese Interessen seines Arbeitgebers wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was diese Interessen zu gefährden geeignet ist. Gerade die Verletzung der Geheimhaltungspflicht - selbst wenn davon nicht unmittelbar Geschäftsgeheimnisse betroffen sind - muß bei objektiver und vernünftiger kaufmännischer Erwägung beim Arbeitgeber die gerechtfertigte Befürchtung auslösen, daß auch künftig Informationen nicht mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt würden.

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