§§ 93, 98 BVergG 2002
Die Auftraggeberin ist zur Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung nicht zwingend verpflichtet, wenn das Angebot des Zweitgereihten geringfügig unter dem der in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängerin liegt.
BVA 30.1.2006, 13N-130/05-21