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Einstweilige Verfügung nach BVergG 2006

RechtsprechungVergaberechtbbl 2006/106bbl 2006, 120 Heft 3 v. 22.6.2006

teilweise Stattgebung

§§ 326, 329 BVergG 2006

Das BVA hat die Handlungen der Auftraggeberin nur soweit zu beschränken, als dies für den Sicherungszweck notwendig ist. Auch wenn keine gesetzliche Höchstfrist vorgesehen ist, erfolgt die Untersagung der Zuschlagserteilung nach dem BVergG 2006 für einen Zeitraum von sechs Wochen.

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