( § 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 AlVG ) Ist ein Dienstnehmer berechtigt, einzelne Arbeitsleistungen generell durch Dritte vornehmen zu lassen oder sich ohne Verständigung des Dienstgebers zur Verrichtung der übernommenen Tätigkeiten einer Hilfskraft zu bedienen, fehlt es an der für ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG notwendigen persönlichen Abhängigkeit.
VwGH 16.05.2001, 96/08/0200