( § 4 Abs 1 und Abs 2 ASVG ) Eine Pflichtversicherung iSd § 4 Abs 1 und Abs 2 ASVG setzt immer voraus, dass eine Beschäftigung des Dienstnehmers bei einem Dienstgeber vorliegt. Ohne tatsächliche Beschäftigung kann kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angenommen werden, weil das System der ex lege eintretenden Pflichtversicherung im Sozialversicherungsrecht verhindert, dass man eine Pflichtversicherung fingiert. BMAGS 25.11.1999, 123.274/1-7/99. (ZAS Jud. 4/2001)