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Versicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafters mit Sperrminorität

SozialversicherungARD 4878/12/97 Heft 4878 v. 14.10.1997

( ASVG § 4 Abs 2 ) Ein geschäftsführend er Minderheitsgesellschafter ist auch dann als Geschäftsführer versicherungspflichtig, wenn ihm in einer mündlichen Syndikatsvereinbarung eine Sperrminorität eingeräumt wurde.

VwGH 96/08/0009 v. 11.02.1997

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