( ArbVG § 101 ) Die Versetzung eines Arbeitnehmers von seinem dauernden Arbeitsplatz eines Verkaufsleiter s für die angestellten Außendienstmitarbeiter auf die Stelle eines Verkaufsleiters für die Maklerorganisation in einem Verkaufsbereich bedarf als entgeltverschlechternde Versetzung der Zustimmung des Betriebsrats.
OGH 8 Ob A 2147/96k v. 24.07.1996