vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beweislast bei geschlechtsbedingter Diskriminierung

ArbeitsrechtARD 4839/19/97 Heft 4839 v. 21.5.1997

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EG hat zum Richtlininenvorschlag der EU-Kommission, wonach die Beweislast auf die beklagte Partei zu verschieben sei, sobald die klagende Partei den Nachweis einer geschlechtsbedingten diskriminierenden Ungleichbehandlung erbracht hat, am 27. 2. 1997 Stellung genommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte