Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EG hat zum Richtlininenvorschlag der EU-Kommission, wonach die Beweislast auf die beklagte Partei zu verschieben sei, sobald die klagende Partei den Nachweis einer geschlechtsbedingten diskriminierenden Ungleichbehandlung erbracht hat, am 27. 2. 1997 Stellung genommen.