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Verschmelzung und Einlagenrückzahlung

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 1997, 242 Heft 4 v. 15.4.1997

Bei Verschmelzungen sind die Gewinn- und Kapitalrücklagen der verschmelzenden Gesellschaften von der aufnehmenden Gesellschaft oder neugegründeten Gesellschaft fortzuführen (vgl dazu RdW 1996/12 und 1997/2).

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