( ASVG § 236, § 253a ) Die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit) für eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit durch das StruktAnpG 1996 ohne Übergangsbestimmungen für jene Personen, die bereits vor dem 1. 9. 1996 arbeitslos geworden sind, lässt weder auf eine Lücke im Gesetz schließen, noch greift sie unangemessen in den Vertrauensschutz ein.
OGH 10 Ob S 88/98h v. 10.03.1998