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Verpflegung inhaftierter Personen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/12JSt 2017, 63 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 38 StVG

Das Strafvollzugsgesetz normiert in § 38 StVG nicht nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf ausreichende Verpflegung, sondern auch, dass die Anstaltskost zu den für die Einnahme von Mahlzeiten allgemein üblichen Tageszeiten ausgegeben wird.

LGSt Wien, 21.10.2016, 192 Bl 79/16m

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