( EStG § 2 Abs 2 ) Die durch Verordnung des BMF konkretisierte Verlustabzugsbeschränkung ist verfassungskonform und auch auf Verluste aus einer - über eine Treuhand-GmbH - als Mitunternehmer gehaltenen Beteiligung an einer GesBR mit Sitz in Deutschland anzuwenden.
VfGH B-553/98 v. 02.10.1998