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Besteuerung von Einkünften von Schirennläufern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5002/16/99 Heft 5002 v. 9.2.1999

BMF 110502/323-Pr.4/98 v. 27.01.1999

Die Erlassregelung beruht auf der in § 184 BAO vorgesehenen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege.

Nach diesem Erlass werden 25% der Welteinnahmen des betreffenden Sportlers in Österreich der Einkommen- und Umsatzsteuer unterworfen, wobei 100% der Einkünfte zur Ermittlung des Einkommensteuersatzes (Progressionsvorbehalt) herangezogen werden und keine Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt.

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