§ 4 Abs 1 EStG - Stellt die Behörde fest, dass ein Gebäude nur zu 15 % privat genutzt wird und daher zur Gänze dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, muss sie im Bescheid ausführen, nach welchem Maßstab (Nutzfläche, Wertverhältnis etc) die Eigenschaft des Untergeordnetseins bemessen worden ist.