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Schwerarbeit

SozialversicherungARD 5807/4/2007 Heft 5807 v. 5.10.2007

Aktuelle Antworten der GKK auf Praxisfragen

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 9/2007

Die Schwerarbeitsverordnung, BGBl II 2006/104, ARD 5665/2/2006, ist seit 1. 1. 2007 in Kraft. Sie regelt, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten und welche Meldeverpflichtungen der Dienstgeber zu beachten hat (siehe dazu ausführlich ARD 5665/2/2006 und ARD 5745/8/2007). Alle Schwerarbeitstätigkeiten, die von Versicherten 2007 durchgeführt werden, sind zwischen (frühestens) 1. 1. 2008 und (spätestens) 29. 2. 2008 zu melden (zu Formular sowie weiteren Informationen vgl ARD 5787/9/2007).

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