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Überlassung eines Kundenstocks - Gewinnrealisierung

EinkommensteuerARD 5807/6/2007 Heft 5807 v. 5.10.2007

§ 6 EStG - Überlässt ein Mineralölhandelsunternehmen seinen Kundenstock einer anderen GmbH und verpflichtet sich obendrein zu einem Konkurrenzverbot für die Dauer von 5 Jahren, so kann der Umstand, dass allenfalls nach Ablauf von 5 Jahren der Kundenstock für die Erwerberin nicht mehr die ursprüngliche Bedeutung hat und daher das Erlöschen des Konkurrenzverbotes keine wesentliche wirtschaftliche Auswirkung hat, nicht dazu führen, anstelle einer Veräußerung nur von einer befristeten (5-jährigen) Nutzungsberechtigung des Kundenstocks zu sprechen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Erwerberin lediglich eine Kopie der Kundendaten auf Datenträger übergeben worden ist.

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