§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB, § 1380 ABGB
Der Wert der Leistungen aus einem Vergleich ist unter anderem anhand des potentiellen Prozessrisikos und damit der Stichhaltigkeit der jeweiligen Rechtsstandpunkte zu bewerten.
§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB, § 1380 ABGB
Der Wert der Leistungen aus einem Vergleich ist unter anderem anhand des potentiellen Prozessrisikos und damit der Stichhaltigkeit der jeweiligen Rechtsstandpunkte zu bewerten.