§ 62 wr BauO, § 134 Abs 5 wr BauO, § 134a Abs 1 wr BauO
Im Bauanzeigeverfahren kommt Nachbarn hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Bauanzeigeverfahrens eine beschränkte Parteistellung zu.
Erhebt ein Nachbar Bescheidbeschwerde beim LVwG, muss auch der Anzeigeleger dem Rechtsmittelverfahren als Verfahrenspartei beigezogen werden.