§ 14 Abs 5 zweiter Satz vlbg RPlG 1996
Im „Betriebsgebiet der Kategorie I“ ist ua die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, die „der Versorgung und den sozialen Bedürfnissen der in solchen Gebieten arbeitenden Bevölkerung dienen“.
§ 14 Abs 5 zweiter Satz vlbg RPlG 1996
Im „Betriebsgebiet der Kategorie I“ ist ua die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, die „der Versorgung und den sozialen Bedürfnissen der in solchen Gebieten arbeitenden Bevölkerung dienen“.