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Vergaberecht: Geheimhaltungspflicht des Auftraggebers versus Rechtsschutz der Bewerber

WirtschaftsrechtRAA Dr. Ralf D. PockRdW 2004/2RdW 2004, 2 Heft 1 v. 19.1.2004

Der vergabespezifische Rechtsschutz ist in zweistufigen Vergabeverfahren gleich zweimal gefordert: zum einen bei der Kontrolle der Bewerberauswahl und zum anderen bei der Kontrolle der Zuschlagsentscheidung. Dabei ist die Überprüfung der letzteren Auftraggeberentscheidung gesetzlich eingehend - etwa durch Nichtigkeitsdrohungen - geregelt. Die konkreten Kontrollmöglichkeiten nicht zur Angebotsabgabe eingeladener Bewerber hingegen befinden sich in einem weitgehend rechtsleeren Raum.

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