( § 9b Abs 3 Stmk. NFWAG ) Eine Fremdenverkehrsabgabe, die durch Gemeindebeschluss Nächtigungen in Zweitwohnsitzen bei einer Durchschnittsbetrachtung wesentlich höher besteuert als Nächtigungen in normalen Beherbergungsbetrieben, ist unsachlich und gleichheitswidrig.
VfGH 09.10.2000, G 86/00 V-61/00