( § 303 Abs 1 lit c BAO ) Wird im Zuge eines Rückzahlungsverfahrens die zu viel einbehaltene Lohnsteuer an den Abgabepflichtigen zurückerstattet und werden in der Folge von der Abgabenbehörde berichtigte Lohnzettel ausgestellt, weil sich aufgrund der Neuberechnung eine höhere Überschreitung des Jahressechstels iSd § 67 Abs 2 EStG 1972 ergeben hat, handelt es sich bei diesen intern erstellten Lohnzetteln nicht um bescheidmäßige Vorfragenentscheidungen iSd § 303 Abs 1 lit c BAO, bei deren nachträglicher Abänderung eine Wiederaufnahme des Verfahrens (hier: Einkommensteuerveranlagung) von Amts wegen zulässig wäre.