GBG §§ 87, 94 Abs 1 Z 3
ABGB § 1045
Weder muss der Tausch zweier Liegenschaften im Grundbuch gleichzeitig durchgeführt werden noch erfordert die Verbücherung des Tauschvertrags den Nachweis, dass die Gegenleistung erbracht worden ist. Daher kommt die Eigentumsübertragung einer Liegenschaft aufgrund des Tauschvertrags auch dann in Betracht, wenn sich die Vertragspartner darauf berufen, dass die als Gegenleistung vereinbarte Übertragung des Eigentums an der anderen Liegenschaft bereits vor Jahren erfolgt ist.