§ 879 ABGB, § 1174 Abs 2 ABGB, § 1432 ABGB
§ 168 StGB
§ 1 GlücksspielG, § 4 Abs 1 GlücksspielG
Verbotene Spiele sind die in § 168 Abs 1 StGB und § 1 Abs 1 GlücksspielG gekennzeichneten Spiele, bei denen also Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen, soweit nicht die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 1 GlücksspielG zutrifft. Dass es dzt keine Liste ausdrücklich verbotener Spiele gibt, ändert daran nichts.