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Verbotene Befristung bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtARD 5155/12/2000 Heft 5155 v. 22.9.2000

( § 11 Abs 2 Z 1 und Z 4 AÜG ) Die Befristung des Dienstverhältnisses einer überlassenen Arbeitskraft mit der Dauer des Auftrages der Beschäftigerfirma ist verboten und das Dienstverhältnis gilt als ohne Befristung abgeschlossen.

OGH 12.08.1999, 8 Ob A 130/99x

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