( § 9 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 VStG, § 142 HGB, § 3 Abs 1 AVRAG ) Die Wirksamkeit der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten endet auch mit dem Ende der rechtlichen Existenz einer der am Bestellungsvorgang beteiligten Personen, so auch im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge im Zuge einer Übernahme.
VwGH 20.12.1999, 96/10/0104