( § 11 Abs 14 UStG ) Ein Rechtsanwalt kann bei einem Anschaffungsgeschäft seines Klienten (= Käufer) bei Ausstellung einer Rechnung (Gutschrift) für den Verkäufer als dessen Stellvertreter auftreten, ohne dass sein Klient das Recht auf Vorsteuerabzug verliert bzw. er selbst zur Bezahlung der Umsatzsteuer herangezogen wird, wenn die Rechnungsausstellung (Gutschrift) durch den Verkäufer veranlasst wurde.
VwGH 22.02.2000, 99/14/0062