( § 9 Abs 1 ArbIG, § 67 ASchG ) Einer formlosen schriftlichen Aufforderung des Arbeitsinspektorats, die mangelhafte Umsetzung des Arbeitnehmerschutzgesetzes und seiner Verordnungen (hier: Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen) zu beheben, kommt mangels rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhalts der Charakter eines Bescheides nicht zu.
VwGH 31.03.2000, 2000/02/0045