Art 17 Abs 2, Art 22 Abs 2 MÜ
Haustiere fallen unter den Begriff "Reisegepäck" iSd Art 17 Abs 2, Art 22 Abs 2 MÜ. Der Ersatz des Schadens, der durch den Verlust des Tiers im Rahmen einer Beförderung entstanden ist, richtet sich nach der Haftungsregelung für Reisegepäck.

