Nach dem EuGH (C-655/23, Quirin Privatbank) sieht die DSGVO keinen gerichtlichen Rechtsbehelf des Betroffenen auf Unterlassung unrechtmäßiger Datenverarbeitungen vor, das nationale Recht kann einen solchen aber vorsehen.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

