Der OGH (6 Ob 15/25m) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob die auf einer automatisierten Einschätzung der Bonität beruhende E eines Online-Versandhändlers, Kunden nicht den Vertragsabschluss, aber bestimmte Zahlungsarten zu verweigern (auf Rechnung, Teilzahlung), gegenüber dem betroffenen Kunden rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt iSd Art 22 Abs 1 DSGVO.

