Im Rahmen der Prüfung einer VPI-gekoppelten Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag kam der 10. Senat jüngst in der viel beachteten E OGH 10 Ob 15/25s VbR 2025/57 (krit dazu Rosifka in diesem Heft auf S 76) zum Ergebnis, dass § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nicht auf Dauerschuldverhältnisse (etwa Bestandverträge) anzuwenden ist, die darauf angelegt sind, dass die Leistung des Unternehmers (Vermieters) nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung vollständig zu erbringen ist.

