Die gegenständliche Entscheidung behandelt die Streichung einer Arzneispezialität aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO) des Hauptverbands der Österreichischen Sozialversicherungsträger (kurz: Hauptverband) und betrifft vordergründig das (Verwaltungs-) Verfahrensrecht, ua das Recht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.
Ra 2018/08/0238

