In Österreich gibt es seit 9. 2. 2019 ein neues unionsweites Fälschungsschutzsystem für Arzneimittel. Für die Umsetzung dieses EU-Projekts wurde erstmals ein "Stakeholder"-Modell angewandt, womit die Verantwortung von der Behördenebene auf die pharmazeutische Industrie, ApothekerInnen, ÄrztInnen sowie Arzneimittelgroßhändler übertragen wurde. Die neuartige Form der Umsetzung war mit vielen Herausforderungen verbunden, das Ergebnis trägt aber nun maßgeblich zur Verbesserung des Patientenschutzes bei.

