Die seit Kurzem in Teilen anwendbare KI-Verordnung enthält ein einziges gegenüber den KI-Betreibern durchsetzbares Betroffenenrecht: Unter gewissen Voraussetzungen gewährt Art 86 Personen, die von einer Entscheidung betroffen sind, die auf Basis der Ausgaben gewisser KI-Systeme getroffen wurde, das Recht auf eine klare und aussagekräftige Erläuterung zur Rolle des KI-Systems im Entscheidungsprozess und zu den wichtigsten Elementen der Entscheidung. Dieses Recht hat potenziell große Relevanz, seine Inanspruchnahme kann jedoch komplex werden. Der vorliegende Beitrag untersucht anhand eines Beispielfalls, wo die praktischen Probleme bei der Inanspruchnahme des Rechts auf Erklärung liegen könnten sowie entsprechende Lösungsansätze. (FN )

