Am 8. 12. 2024 ist die Produkthaftungs-RL (EU) 2024/2853 in Kraft getreten, die die RL 85/374/EWG ersetzt. Die RL sieht eine Anpassungen an die Digitalisierung (Erweiterung von Produkt-, Schadens- und Fehlerbegriff etwa in Hinblick auf Software und KI-Systeme) und neue globale Lieferketten (Haftung des Fulfilment-Dienstleisters) vor, den Entfall der Haftungshöchstgrenzen und des Selbstbehalts von Euro 500,- bei Sachschäden sowie Regelungen zur Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislastverteilung (Art 9, 10).

