Am 10. 7. 2024 wurde die RL zur Förderung der Reparatur von Waren (EU) 2024/1799 ("R2R-Directive") im Amtsblatt veröffentlicht. Die RL führt für bestimmte Warengruppen wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger und Mobiltelefone (s Anh II) außerhalb des Gewährleistungsrechts ein neues Recht auf Reparatur des Verbrauchers gegenüber dem EU-Hersteller (subsidiär: dem Bevollmächtigten, Importeur, Vertreiber) ein.

