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Fluggastrechte: Zurechnung des Reiseveranstalters

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2024/98VbR 2024, 159 Heft 5 und 6 v. 23.12.2024

Nach dem EuGH (C-650/23, Hembesler; C-705/23, Condor Flugdienst) kann ein Fluggast bei falscher Fluginformation des Reiseveranstalters eine Ausgleichsleistung (Art 7 Abs 1 Fluggastrechte-VO [EG] 261/2004) vom Luftfahrtunternehmen verlangen, wenn der Reiseveranstalter dem Fluggast - ohne zuvor das Luftfahrtunternehmen hierüber zu informieren - fälschlich mitgeteilt hat, dass der Flug nicht durchgeführt werde.

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