Es ist unzulässig, in einem Vergleichsportal für Flugtickets ein bestimmtes Angebot für einen Flug in mehrere Angebote für einen Flug plus ein bestimmtes Zahlungsmittel aufzuspalten. Ein derartiges Vorgehen widerspricht einerseits dem Gebot nach Transparenz, weil dem Verbraucher dieselbe Leistung mehrfach mit unterschiedlichen Preisen angezeigt wird. Außerdem wird auf diese Weise bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise das gesetzliche Verbot von Aufschlägen umgangen, indem dasselbe Leistungsangebot zunächst durch einen Entgeltaufschlag vervielfacht wird, um sodann in einem weiteren Schritt vom ausgewiesenen Preis pro forma wieder Abschläge vornehmen zu können.